Innovationsprämie

Jetzt staatliche Förderung sichern!

Die Bundesregierung verdoppelte vor kurzem den staatlichen Anteil des Umweltbonus auf bis zu 6.000 €, nutzen Sie daher diese  „Innovationsprämie"für Ihr neues E-Auto oder Ihren neuen Plug-In-Hybriden.

Förderfähige Modele entsprechend der BAFA-Liste.

Die Bedingungen für Ihre E-Auto Prämie

  • Elektroauto muss ein Neuwagen sein
  • Fahrzeug muss in der BAFA-Liste aufgeführt sein
  • der BAFA-Listenpreis des E-Autos muss unter € 40.000 bzw. € 65.000 liegen
  • Sie müssen mindestens 6 Monate Halter/in des Autos bleiben.
  • Innovationsprämie gilt nach aktuellem Stand nur bis zum 31. Dezember 2021.
  • Sie werden nur bezuschusst, wenn sie ab dem Jahr 2022 eine Mindestreichweite von 60 Kilometern und ab 2025 von mindestens 80 Kilometern haben.
  • Auch junge Gebrauchtwagen können die BAFA-Prämie erhalten (ab November 2019, max.1 Jahr alt, max. 15.000 km, noch nicht gefördert!)
  • Für Leasing gelten zusätzliche Regeln und Einschränkungen.

Neue Regeln für 2023: Bei Elektroautos, die weniger als 40.000 Euro kosten, solle der Bundesanteil am Umweltbonus 2023 von derzeit 6000 auf künftig 4500 Euro sinken. Für reine Stromer gehe die Förderung von 5000 auf 3000 Euro zurück. Für Modelle mit einem Kaufpreis von 65.000 Euro oder mehr gebe es weiterhin keine Förderung. Im Laufe des Jahres 2023 solle die Förderschwelle auf den Nettolistenpreis von 45.000 Euro sinken. Käufer preiswerterer Fahrzeuge sollen dann auch nur noch einen Zuschuss von 3000 Euro erhalten.Die verminderte Prämie solle nur noch an private Autokäufer ausgezahlt werden, nicht mehr für Dienst- oder Handwerkerfahrzeuge.  Die Förderung von Plug-in-Hybriden solle schon zum Ende des Jahres komplett gestrichen werden. Darüber hinaus sei geplant, die Förderung nur so lange weiter anzubieten, bis insgesamt 2,5 Milliarden Euro ausgezahlt wurden. Unklar sei, ob die Hersteller sich weiter am Umweltbonus beteiligen. Bisher steuern sie bis zu 3000 Euro als Netto-Rabatt beim Erwerb eines Stromers bei.

Auf der Rechnung wird der Basis-Listenpreis aufgeführt. Dieser Preis ist der niedrigste Netto-Listenpreis des Basismodells in Deutschland. Sonderausstattungen und/oder Extras sowie die Mehrwertsteuer werden nicht berücksichtigt.

Der Herstelleranteil ist in unseren günstigen EU-Neuwagen Gesamtpreis bereits einkalkuliert.

 

Mit der neuen BAFA-Regelung seit Februar 2020 hat sich das Antragsverfahren etwas vereinfacht. 

Erst nach dem Kauf und nach der Zulassung des Autos stellen Sie als Halter den Antrag online bei der BAFA.  Senden Sie den Kaufvertrag bzw. Leasingvertrag (inkl. Leasing-Kalkulation) sowie eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil II als Anlagen mit. Von dort erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid und die BAFA überweist den Bundesanteil der E-Auto Prämie /Umweltbonus/ Innovationsprämie direkt auf Ihr Konto. 


Aktionen der Bundesregierung sind größtenteils AUCH auf EU-Fahrzeuge anwendbar, setzen Sie sich aber bitte hierfür mit der zuständigen werbenden Behörde in Verbindung (z.B Prämie Plug-in Hybrid oder voll elektrisierte Autos).

 

 



Übersicht über die neuen Kaufprämie /Innovationsprämie für Elektrofahrzeuge und Plug-In-Hybride

(Innovationsprämie gilt nach aktuellem Stand nur bis zum 31. Dezember 2021 bis 31. Dezember 2022 )

Fahrzeugart Netto-Listen-Neupreis Hersteller-Anteil Netto Bundes-Anteil Innovations-Prämie Gesamt-Förderung Brutto
BEV / FCEV bis 40.000 € 3.000 € 3.000 € 3.000 € 9.570 €
BEV / FCEV bis 65.000 € 2.500 € 2.500 € 2.500 € 7.975 €
PHEV bis 40.000 € 2.250 € 2.250 € 2.250 € 7.177 €
PHEV bis 65.000 € 1.875 € 1.875 € 1.875 € 5.981 €

Sonstiges:

  • Die bestehende Umweltprämie bleibt befristet.
  • Der Bund und einige Bundesländer geben Ihnen bei Kauf oder Leasing Ihres Elektroautos einen staatlichen Zuschuss.
  • Bei rein elektrischen Dienstwagen erhöht sich die Kaufpreisgrenze für eine staatliche Förderung von 40.000 Euro auf 60.000 Euro.
  • Bei einem Elektrofahrzeug als Dienstwagen müssen Sie seit 2020 nur noch 0,25% des Listenpreises versteuern.
  • Elektrofahrzeuge sind bis zu 10 Jahre von der Steuer befreit. Dies wird bis zum 31.12.2025 gewährt und bis 31.12.2030 verlängert.
  • Bedingung für förderfähige Plug-In-Hybrid Modelle ist das die CO2-Emmissionen kleiner als 50 g/km sein müssen oder das Fahrzeug mindestens 40 km rein elektrische Reichweite (WLTP) hat.
  • Hinweis zum Listenpreis- Die Voraussetzungen für den Umweltbonus beziehen sich auf das Grundmodell ohne Sonderausstattung.
  • Die zusätzlich gewählte Sonderausstattungen beeinflusst die Förderfähigkeit des Fahrzeugs nicht.

Hier erfahren Sie, wie Sie einen Antrag für den Umweltbonus stellen und welche Informationen Sie dafür benötigen. 

 1: Den Antrag an die BAFA für Ihr neues Elektroauto oder Ihren Plug-in Hybriden können Sie bereits vorab elektronisch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einen Antrag auf Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen stellen.

Im Anschluß laden Sie im Upload-Bereich des Bundesamtes Ihren Kaufvertrag oder Nachweis über die verbindliche Bestellung hoch. Darin müssen Basispreis, Sonderausstattung, Nachlässe &sonstige Rabatte ausgewiesen sein.

Nach Genehmigung des Antrages bekommen Sie einen Zuwendungsbescheid. Das Fahrzeug muss dann innerhalb von 9 Monaten nach Datum des Zuwendungsbescheides zugelassen werden.

2: Nach Zulassung Ihres Neuwagens kommt das Verwendungsnachweisverfahren. Dieser muss unterschrieben über das Upload-Portal der BAFA hochgeladen werden. Darin mit enthalten muss dann die Fahrzeugrechnung, die Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II hochladen werden.

Der Verwendungsnachweis muss spätestens 10 Monate nach dem Zuwendungsbescheid erfolgen. Nach Genehmigung des Antrages wird der Umweltbonus ( in der Regel ohne weitere Mitteilung) auf Ihr Konto überwiesen. Die Dauer bzw. einen Zeitrahmen für das Verfahren wird von der BAFA nicht angegeben.

 

Bitte beachten Sie das einige Angebote den BAFA-Kundenanteil als Sonderzahlung beinhalten, welche nach Zulassung und Beantragung, vorbehaltlich der Entscheidung durch das BAFA, an den Kunden ausgezahlt wird. Bitte beachten Sie  das im Rahmen des Förderprogramms der Bundesregierung für Elektromobilität wird der staatliche Anteil des Umweltbonus in Form der ‘Innovationsprämie’, befristet ist. Für dieses Angebot müssen Sie als Kunde mit dem gesamten BAFA-Kundenanteil in Vorleistung treten. Die Rückerstattung des vorgeleisteten BAFA-Kundenanteils liegt im Ermessen des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und kann seitens HHC hamburgcars GmbH nicht garantiert werden.



Bei Fragen zu Finanzierung oder Leasing beraten wir Sie gerne persönlich.


Besuchen Sie doch gleich unseren EU Neuwagen-Konfigurator und stellen Ihr Wunschfahrzeug zusammen!



Bei weiteren Fragen helfen wir jederzeit gerne weiter!

 

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