PKW Überführung auf eigener Achse oder über Spediteur (auf LKW)

Deutschlandweite PKW-Überführung auf eigener Achse, preisgünstig und sicher. Dieser Fahrzeugtransfer ist flexibel planbar und kann auch für noch nicht zugelassene Fahrzeuge erfolgen. Ihr Fahrzeug ist während der überführung voll über uns versichert.

 

Ihre VORTEILE:

  • Bundesweite Abwicklung
  • Sie vergeuden keine Urlaubstage
  • Flexible Terminkoordinierung (Mo. – Fr.)
  • Sichere Überführung durch HHC hamburgcars Mitarbeiter

 

  • Fahrten sind voll versichert (Teil-, sowie Vollkaskoversicherung) Bei der Variante auf Achse wird das Auto jedoch mit entsprechenden Mehrkilometern belastet.
  • Wenn Sie diesen Aspekt als störend empfinden, bietet sich der Autotransport auf fremder Achse an (LKW). Kontaktieren Sie bitte selbständig zum Beispiel folgenden Anbieter https://www.kroschke.de/autotransport/ oder einen Spediteur Ihrer Wahl.

 

AGB / Überführungsbedingungen:

  • Vor der Überführung (auf eigener Achse oder fremder Achse) muss der zum Fahrzeug zugehörige Rechnungsbetrag vollständig beglichen sein.
  • Wenn der Fahrzeugempfänger nicht erscheint, stellen wir Ihnen die Fahrt in Form einer Fehlfahrt in Rechnung, Mehrkilometer für die Rückfahrt entsprechend. Ist der Überführungsfahrer vor Ort und verzögert sich die Fahrzeugübergabe um mehr als 1 Stunde, so wird für jede angefangene Stunde € 30,- berechnet.
  • Die Bereifung muss den Witterungsverhältnissen entsprechend sein.
  • Ein Liefertermin, der bei Auftragserteilung vorliegt, wird nur unter Vorbehalt angenommen. Für einen Lieferverzug infolge einer Panne, technischen Defekts oder höherer Gewalt wird keine Haftung übernommen. Bei schlechter Witterung, Panne, Erkrankung, etc. wird schnellstmöglich ein Alternativtermin zwischen Empfänger und HHC hamburgcars GmbH vereinbart.
  • Das Auto ist während der Überführung auf eigener Achse versichert. Dies deckt einen möglichen Unfall, ob verschuldet oder unverschuldet, ab.
  • Mögliche Gebrauchsspuren, die währen der Überführungsfahrt unverschuldet entstehen können, wie z.B. Steinschlag, Dreck, Schmutz, etc. sind nicht Bestandteil der Versicherung und vom Auftraggeber akzeptiert.
  • Der Empfänger hat etwaige Mängel unverzüglich nach Leistungserbringung (Fahrzeugübergabe) gegenüber der HHC GmbH schriftlich anzuzeigen.
  • Der Fahrer muss anschließend zum nächstgelegenen Bahnhof gebracht werden.

 

  • Sollten einzelne der vorstehenden Klauseln oder Teile dieser Klauseln unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der unwirksame oder undurchführbare Teil ist durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die der Interessenlage beider Parteien angemessen ist und dem wirtschaftlichen Zweck, welcher mit der zwischen den Parteien bestehenden Vereinbarung verfolgt wird, am nächsten kommt. Gleiches gilt auch in Bezug auf etwaige Regelungslücken.

 

 

AGB-Fahrzeugüberführung als PDF